der Stadt Frankfurt
Die Antidiskriminierungsarbeit der Stadt Frankfurt a.M. basiert auf der bereits im Jahr 2003 verabschiedeten Antidiskriminierungsrichtlinie.
Die Bearbeitung, gegebenenfalls bis zur Akteneinsicht, beschränkt sich hierbei auf Diskriminierungsmeldungen, die sich auf städtische Ämter und Betriebe beziehen.
Die Aufgabe der Clearingstelle Antidiskriminierung besteht darin, die eingehenden Diskriminierungsmeldungen entgegenzunehmen und zu entscheiden, ob es ein Fall ist, der durch das AmkA bearbeitet wird, weil er der städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie entspricht oder nach entsprechender Einschätzung des Sachverhalts an andere passende nichtstädtische Beratungsstelle weiterverwiesen wird. Ist es ein Diskriminierungsfall in Bezug auf die Stadtverwaltung Frankfurt a.M. wird er entsprechend weiterbearbeitet.
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60326 Frankfurt