Das Grundgesetz spielt beim Verfassungstag die Hauptrolle. Es gibt uns unveräußerliche Rechte – aber auch Anlass zu diskutieren. Etwa, wenn es um die Grenzen der Meinungsfreiheit geht. Der jährlich stattfindende Verfassungstag lädt alle Frankfurter:innen zum Debattieren ein.
Warum gibt es das Angebot?
Demokratie heißt mitreden können. Dass dem so ist, regelt in Deutschland das Grundgesetz. Am 23. Mai 1949 wurde es verkündet. Und definiert bis heute in weltweit Maßstabe setzender Weise die Freiheiten aller Einwohner:innen sowie die Regelungen unseres Zusammenlebens.
Mitreden sollten wir auch, wenn es um Demokratieverständnis geht, um Integration und Diversität. Der Frankfurter Verfassungstag, 2017 ins Leben gerufen, möchte die Stadtbevölkerung dazu ermuntern.
An wen richtet sich der Verfassungstag? Alle Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main sind herzlich eingeladen.
Was passiert an diesem Tag?
Gemeinsam debattieren Bürger:innen, Vertreter:innen aus der Politik und zivilgesellschaftliche Institutionen. Sie treffen sich an Thementischen oder diskutieren im Plenum. 2017 kreisten die Gespräche um die Begriffe "Werte" und "Leitkultur" – und wie sie den unveräußerlichen Rechten gegenüberstehen, die das Grundgesetz garantiert. 2018 lautete das zugespitzt formulierte Motto "Das wird man doch noch sagen dürfen!". Debattiert wurde über die Grenzen der Meinungsfreiheit.
2019 fand der Verfassungstag erstmals an historisch bedeutsamer Stätte in der Frankfurter Paulskirche statt. Dabei drehte sich alles um den 70. Jahrestag des Grundgesetzes. Im Mittelpunkt standen die Fragen, wie es heute um die unveräußerlichen Rechte des Grundgesetzes steht und wie wir sie als Säulen unserer Demokratie schützen können.