Grundsätzlich können alle öffentlichen Träger, Vereine und Initiativen mit Sitz in Frankfurt einen Förderantrag stellen. Voraussetzung für Initiativen ist, dass fünf Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt gemeldet haben. Die Maßnahme muss in Frankfurt stattfinden und die Förderziele und -kriterien des AmkA erfüllen.
Die Förderziele sind in der Förderrichtlinie des Amtes festgelegt. Von einer Förderung ausgeschlossen sind kommerziell orientierte Träger sowie alle Einrichtungen der städtischen Verwaltung.