Einzelpersonen (Privatpersonen) bzw. Kunstschaffende sind von der Förderung durch das AmkA ohne Ausnahme ausgeschlossen. Es steht jedoch allen Frankfurter Einwohnerinnen und Einwohnern frei, eine Maßnahme gemeinsam in Kooperation mit Trägern zu planen und durchzuführen.
Initiativen können auch einen Antrag stellen. Als Initiative gelten 5 mit Hauptwohnsitz in Frankfurt gemeldete Personen. Zur Antragsstellung ist eine zeichnungsbefugte und vertretungsberechtigte Person zu benennen. Dies erfolgt durch den Vordruck "Rechtsverbindliche Mitgliederliste für Initiativen" (siehe unter amka.de/download).