Informationen rund um die deutsche Staatsangehörigkeit

Deutschkenntnisse und Sprachtest

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Informieren Sie sich hier, welche Deutschkenntnisse Sie für die Einbürgerung benötigen und wie Sie diese nachweisen können.

Für Ihre Einbürgerung müssen Sie keine perfekten, aber ausreichende Deutschkenntnisse haben.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse können Sie nachweisen durch:

  • ein Zertifikat Deutsch Niveau B1 oder ein gleichwertiges Sprachdiplom.
  • den vierjährigen erfolgreichen Besuch einer deutschsprachigen Schule (Versetzung in die nächsthöhere Klasse).
  • den deutschen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen deutschen Schul­abschluss.
  • die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutsch­sprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).
  • das Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhoch­schule oder den erfolgreichen Abschluss einer deutschen Berufs­ausbildung.
  • die Bescheinigung über einen erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses.

Können Sie keine geeigneten Nachweise vorgelegen, besteht die Möglichkeit eine Sprachprüfung Deutsch B1 abzulegen, auf die Sie sich in einem Deutschkurs vorbereiten können.

Nähere Auskünfte über den Nachweis von Sprachkenntnissen erhalten Sie beim Standesamt Frankfurt am Main, Telefon (069) 212-36291.

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